Allgemeine Geschäftsbedingungen UH LED

§ 1 Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens UH LED ist die Vermarktung von Werbefläche auf der LED Wand in der Hersfelder Straße in 36151 Burghaun. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge werden von UH LED im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) durchgeführt.

§ 2 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Leistungen von UH LED erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Entgegenstehende oder modifizierende Vertragsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von Kunden verwendet werden, werden nicht Vertragsbestandteil.
  3. Dies gilt auch dann, wenn wir den abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprechen, sowie ferner dann, wenn in Kenntnis abweichender Vertrags- oder Geschäftsbedingungen Leistungen ausgeführt werden. Insbesondere abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit einbezogen, als die UH LED ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

§ 3 Auftrag

  1. Die Angebote der UH LED sind stets freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein verbindlicher Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Kunden sowie UH LED auf dem Auftragsformular der UH LED zustande.
  3. Eine Übertragung von Rechten aus dem Vertrag auf Dritte durch den Auftraggeber bedarf der Zustimmung der UH LED.
  4. Die UH LED darf zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten Dritte einsetzen.

§ 4 Vertragspartner

  1. Im Falle der Einschaltung von Werbeagenturen ist durch diese klarzustellen, wer der Vertragspartner von UH LED ist.
  2. Werbeagenturen haben jederzeit auf Wunsch der UH LED die Beauftragung durch den entsprechenden Kunden nachzuweisen.

§ 5 Datenbereitstellung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten für die Ausstrahlung in einem geeigneten Datenformat der UH LED spätestens fünf Arbeitstage vor der geplanten Ausstrahlung zur Verfügung zu stellen. Geeignete Datenformate sind: bmp, jpeg, png, gif, pdf und ppt.
  2. Das Risiko der der unvollständigen Übermittlung oder Beschädigung der Daten während der Übermittlung an die UH LED GmbH geht zu Lasten des Kunden.
  3. Wenn die Ausstrahlung durch UH LED nicht oder nicht fristgemäß möglich ist, weil erforderliche Daten oder sonstige Zuarbeiten nicht oder verspätet oder nicht in dem erforderlichen Format durch den Kunden beigebracht wurden, hat er trotzdem den vereinbarten Preis zu zahlen.
  4. In diesem Fall UH LED muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Diese werden pauschal mit 30 % des vereinbarten Preises berechnet. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens durch die jeweilige Partei ist gestattet.
  5. Stellt der Auftraggeber die zur Ausstrahlung erforderlichen Daten noch vor Ablauf der vereinbarten Ausstrahlungszeit zur Verfügung, wird UH LED versuchen diese auszustrahlen, ggf. für einen verkürzten Zeitraum. Ein Anspruch darauf besteht auf Kundenseite jedoch nicht. Im Falle der Ausstrahlung ist der Kunde UH LED zur Zahlung des durch die nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Bereitstellung entstandenen Aufwandes verpflichtet. Möchte der Kunde die Werbung aufgrund des höheren finanziellen Aufwands nicht ausgestrahlt haben, muss er dennoch den für die ursprüngliche Werbung vereinbarten Preis bezahlen.
  6. Wenn die UH LED Spots erstellt oder daran mitgewirkt hat, so entstehen hieran Urheberrechte der UH LED, die geschützt sind. Der Kunde darf diese ohne gesonderte Vereinbarung nicht außerhalb der Ausstrahlung auf der Videowand der UH LED verwenden.
  7. Als Nachweis der von der UH LED erbrachten Leistung gilt das zur Verfügung gestellte Sendeprotokoll, in dem die genauen Ausstrahlungszeiten dargestellt sind.

§ 6 Reihenfolge Platzierung

  1. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass seine Werbung an einer bestimmten Stelle im Programm der UH LED ausgestrahlt wird.
  2. Der Ausschluss von Wettbewerbern des Kunden kann nicht zugesichert werden. Der Auftraggeber hat auch keinen Anspruch auf die Ausstrahlung neben oder im Zusammenhang mit redaktionellen Inhalten.
  3. Aufgrund der technischen Voraussetzungen und der behördlichen Genehmigung werden die Spots ohne Ton ausgestrahlt.

§ 7 Inhalt der Werbung

  1. Auf Wunsch der UH LED sind die Werbespots sieben Arbeitstage vor der vereinbarten Ausstrahlung zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
  2. UH LED ist nicht verpflichtet, Werbeinhalte vor der Ausstrahlung daraufhin zu prüfen, ob gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden. UH LED behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Ausstrahlung aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbeschaltung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
  3. Die UH LED behält sich zudem das Recht vor, Werbespots, die nicht in das Firmen- und Produktkonzept passen, abzulehnen.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Angegebene Preise sind Nettopreise, zu denen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe hinzuzurechnen ist. Dies gilt auch für Pauschalpreise. Die Preise von UH LED sind freibleibend.
  2. Der Kunde hat stets die Sendepreise für den gesamten Vertragszeitraum rechtzeitig vollständig an UH LED GmbH zu zahlen, bevor die Spots ausgestrahlt werden, es sei denn, es ist eine abweichende Vereinbarung getroffen worden. (siehe 3.)
  3. Individuelle Vereinbarungen mit UH LED im Rahmen des Auftrags haben stets Vorrang vor den hier genannten Regelungen.
  4. Soweit durch den Auftraggeber keine Vorauszahlung für den gesamten Vertragszeitraum zu leisten ist und der Auftraggeber keinen Abbuchungsauftrag erteilt hat, sind die monatlichen Preise fünf Arbeitstage vor dem Ersten eines Monats im Voraus, beginnend mit dem Monat der erstmaligen Ausstrahlung nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  5. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei der UH LED.
  6. UH LED ist nicht zur Ausstrahlung der Werbespots verpflichtet, wenn fällige Zahlungen nicht rechtzeitig bei UH LED eingehen. Es besteht kein Recht auf Nachholung der versäumten Ausstrahlungen, die Zahlungsverpflichtung des vereinbarten Preises für die nicht durchgeführten Ausstrahlungen bleibt jedoch bestehen.
  7. UH LED kann eine Vorauszahlung oder die Stellung einer Sicherheit verlangen, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist oder begründeter Anlass besteht, dass die Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist.
  8. Soweit Kosten und Zinsen anfallen, werden Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet, es sei denn es liegt eine ausdrückliche anderslautende Tilgungsbestimmung des Kunden vor.
  9. UH LED ist berechtigt, Schadensersatz zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde trotz berechtigter Aufforderung durch UH LED eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu leisten nicht fristgemäß nachkommt.
  10. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nicht zu, es sei denn seine Gegenansprüche sind von UH LED anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen ist ausgeschlossen.

§ 9 Kündigung und Rücktritt

Der UH LED stehen in folgen Fällen außerordentliche Kündigungsrechte zu:
Außerordentlich fristlos wenn:

  1. der Kunde einer wesentlichen Verpflichtung aus diesem Vertrag trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachkommt,
  2. der Kunde nicht zahlt oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden ist;
  3. der Kunde mit Zahlungen in Höhe von zwei Monatsraten in Verzug ist

Mit einer Frist von einem Monat wenn:

  1. die LED Wand aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zu betreiben ist (z.B. zu wenige Kunden);
  2. die Leistungserbringung auf nicht absehbare Zeit unmöglich oder unzumutbar ist aus Gründen die nicht von UH LED zu vertreten sind;
  3. ein Dritter Rechte an der LED Wand geltend macht und dadurch die Vertragserfüllung nicht mehr möglich ist.

Die Rechte aus § 314 BGB bleiben unberührt.
Dem Kunden stehen in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche gegen UH LED zu.

  1. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages eines wegen eines wichtigen Grundes, der im Verantwortungsbereich des Kunden liegt, hat der Kunde für den durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstehenden finanziellen Nachteil aufzukommen. Der Schaden wird berechnet aus der Summe der noch ausstehenden Vergütung während der ausstehenden Vertragslaufzeit bis zu dem Tag an dem eine ordentliche Kündigung durch den Kunden das nächste Mal möglich wäre. Dem Kunden steht es dabei frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§ 10 Mängelhaftung

  1. Die vertragsgegenständliche LED Wand muss in gewissen Abständen gereinigt, gewartet und evtl. repariert werden. Hierzu kann es nötig sein, dass die Anlage abgeschaltet werden muss. Die UH LED erfüllt ihre Vertragspflichten demnach auch, wenn Sie nur 97% der gebuchten Ausstrahlungszeiten erfüllt.
  2. Sollte die Ausfallzeit Ihre Ursache in der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht von UH LED haben oder vorsätzlich oder grob fahrlässig von UH LED verursacht worden sein gilt die vorstehende Regelung aus Ziffer 1 nicht. Wenn die Verzögerung durch UH LED zu vertreten ist, verbleibt dem Kunden sein gesetzliches Rücktrittsrecht. Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben dabei unberührt.
  3. Es kann vorkommen, dass die LED Wand geringfügige Abweichungen in der Farbwahrnehmung darstellt. Derartige Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Kleinere Anzeigefehler, die keine Auswirkung auf die Wahrnehmung der Anzeigen haben und nicht mehr als 3 % der LED Wand betreffen, gelten nicht als Mangel.
  4. In regelmäßigen angemessenen Abständen werden die geschalteten Spots durch die UH LED überprüft. Sollte eine Störung der Ausstrahlung der Spots aus Gründen, die UH LED zu vertreten hat eintreten, wird die UH LED anstelle der beeinträchtigten Spots nach eigener Wahl einen Ausgleich durch
    1. Häufigere Ausstrahlung der Spots auf der LED Wand während der verbleibenden Laufzeit des Vertrages,

    oder

    1. durch eine entsprechende Verlängerung der Laufzeit vornehmen.
  5. UH LED erstattet dem Kunden bereits gezahlte Spots, wenn der Zweck, der mit der Ausstrahlung des oder der Spots durch den Kunden verfolgt wird, nicht mehr erreicht werden kann trotz der Maßnahmen, die oben genannt sind. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
  6. UH LED haftet nicht für jedwede Störungen bei der Ausstrahlung der Spots, wenn diese nicht von ihr zu vertreten sind oder diese nicht ihn Ihrem Verantwortungsbereich liegen, insbesondere aufgrund höherer Gewalt.

§ 11 Haftungsregelungen

  1. UH LED haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet UH LED ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet UH LED in demselben Umfang.
  2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von UH LED.
  3. UH LED haftet zudem nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der auf der Homepage eingestellten Informationen.

§ 12 Urheber- und Wettbewerbsrecht

  1. UH LED wird vom Kunden von allen Ansprüchen freigestellt, die Dritte wegen Verletzung von Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, behördlichen Bestimmungen und Auflagen oder sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit der für den Kunden ausgestrahlten Werbung geltend machen. Sollten hierdurch Kosten entstehen, insbesondere zur Rechtsverfolgung oder zur Abwehr der Inanspruchnahme von der UH LED hat diese der Kunde zu übernehmen.
  2. Der Kunde hat UH LED unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig mit allen Informationen zu versorgen, die für die Prüfung der Ansprüche und die entsprechende Verteidigung notwendig sind.
  3. Der Kunde haftet dafür, dass der UH LED sämtliche Rechte, die für die Ausstrahlung der Spots notwendig sind, für die Dauer der Schaltung übertragen sind. Er steht dafür ein, dass er der Rechteinhaber ist und zur Übertragung dieser Rechte auch befugt ist.
  4. Der Kunde gestattet der UH LED, die überlassenen Daten für eigene Werbezwecke unentgeltlich zu nutzen auf der eigenen Homepage zu verwenden. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen.

§ 13 Datenschutzrechtliche Regelungen Geheimhaltung

  1. Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten, wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat.
  2. Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende der Geschäftsverbindung. Spezifikationen und Kenntnisse über immaterielle Rechte nur im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zu verwenden. Die Vertragsparteien haben ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend zu verpflichten und auf Einhaltung zu überwachen.
  3. Personenbezogene Daten werden durch die UH LED ausschließlich im Rahmen und im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Rahmenbedingungen genutzt.
  4. Die Kundendaten werden nur dann für Werbezwecke genutzt, wenn der Kunde vor der Nutzung sein schriftliches Einverständnis dazu gegeben hat.
  5. Der UH LED wird die Möglichkeit eingeräumt Mitteilungen zu den oben genannten Zwecken an die Kontaktdaten des Auftraggebers versenden, wobei der Kunde dieser Form der Nutzung gegenüber der UH LED jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen kann.

§ 14 Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Für alle Verträge von UH LED mit Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Als Gerichtsstand wird, soweit rechtlich möglich Hünfeld vereinbart. Gleiches gilt für den Fall, dass der Geschäfts- oder Wohnsitz des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. UH LED ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem sonstigen gesetzlichen Gerichtstand zu verklagen.

§ 15 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichwohl wirksam.
  2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand 09/2019 © UH LED